Friday, March 4, 2011

Ignis Pomivalni Stroj Montaža

Erneuerungskosten für erworbene Markenrechte

Statutory and tax treatment

first. costs of the renewal, registration von selbstgeschaffenen Marken sind sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich nicht aktivierungsfähig, denn sie können nicht von den Entwicklungskosten der Geschäftstätigkeit in ihrer Gesamtheit getrennt werden.

Die Behandlung dieser Kosten für erworbene Marken ist weniger eindeutig. Das französische Handelsrecht sieht keine spezifische Regelung vor. In der einschlägigen Fachliteratur wird hierfür ebenfalls die Aktivierungsfähigkeit abgelehnt und zwar aus folgenden Gründen:
Da die Marken im Regelfalle keine bestimmbare Nutzungsdauer hätten, würde diese auch durch die obigen Kosten nicht verlängert. Sie würden vielmehr die durch die Marke zu erzielenden zukünftigen wirtschaftlichen Vorteile maintained.

will also control the immediate collection of such costs as expenses tolerated by the Treasury.

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